Mit der Drohne unterwegs in Wien

Drone im Flug
Drohne am Flug


Heuer wird wohl unter einigen Christbäumen in Österreich eine Drohne versteckt sein. Bevor Sie allerdings zum ersten Flug abheben, sollten Sie sich über die aktuelle Rechtslage im Klaren sein.

Einfach die Drohne auspacken und danach eine kleine Runde über die schönsten Plätze Wiens drehen. Mit ihren hoch auflösenden Kameras, die mit packenden Luftaufnahmen begeistern, liegt der Schritt nahe, diese Aufnahmen auch selbst mit der eigenen Drohne durchzuführen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden aber leider oft übersehen!

Wir waren beim Workshop „Luftrecht für unbemannte Luftfahrzeuge im österreichischen Luftraum“ dabei und möchten Sie mit den neuesten Informationen zu diesem Thema versorgen.

Vorschriften

Mit dem 1. Jänner 2014 wurde die Drohne offiziell in das Luftfahrtgesetz eingegliedert. Dabei wird bei den unbemannten Luftfahrzeugen zwischen zwei Klassen (1 & 2) unterschieden.

Klasse 1:

  • Direkte Sichtverbindung zum Piloten
  • Umkreis: Maximal 500m
  • Maximale Flughöhe: 150m
  • Maximalgewicht: 150 kg
  • Kennzeichnung erforderlich

Klasse 2:

  • Wie Zivilluftfahrzeuge zertifiziert und zugelassen.

Speziell im urbanen Gebiet gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Solange die eingesetzte Drohne nicht von der Austro Control als ausfallsicher zertifiziert wurde, ist der Einsatz von typischen Quadrocoptern, wie z.B. DJI Phantom u. Co. auf unbebautes und unbesiedeltes Gebiet beschränkt. Hier sollte in der Regel auf Hexa- und Oktacopter (6 bzw. 8 Rotoren) zurückgegriffen werden.  

Wenn Sie mit Ihrer Drohne beim Fliegen auf der sicheren Seite sein wollen, können Sie sich gerne an uns wenden!