KMU Center Tipp

Teil 1 – die Ferialpraxis

Praktika sind nicht nur während der Schulferien ein relevantes Thema. Neben den bekannten Ferialpraktikanten gibt es aber auch noch andere Formen und Möglichkeiten, die für Unternehmer interessant sein können. Das KMU Center hat sich die wesentlichsten Typen von Praktika näher angesehen und die betreffende Rahmenbedingungen und Faktoren recherchiert. Vor allem der Frage „Wann besteht welche Meldungspflicht?“ wird nachgegangen. In den nächsten Wochen werden wir laufend über dieses Thema berichten und diesbezügliche Möglichkeiten zeigen.

In diesem Beitrag werden wir die wohl bekannteste Praktikumsform behandeln:

  • Ferialarbeiter
  • Schüler und Studenten, die als herkömmliche Arbeitnehmer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt werden sind Ferialarbeiter

Persönliche Abhängigkeit bedeutet:

  • persönliche Leistungspflicht (keine Vertretungsmöglichkeit),
  • Weisungsgebundenheit (hinsichtlich Art, Ablauf, Zeit und Ort der Tätigkeit),
  • Kontrollunterworfenheit,
  • Eingliederung in die Struktur des Unternehmens.

Wirtschaftliche Abhängigkeit bedeutet:

  • Der Dienstnehmer verrichtet seine Arbeit mit den Betriebsmitteln (Maschinen, Büromaterial etc.) des Dienstgebers.

Meldung:

Eine Anmeldung zur Sozialversicherung ist erforderlich, wobei bei der Anmeldung angegeben werden muss, dass es sich um einen Ferialangestellten handelt.
Beitragsgruppen A1 für Arbeiter, D1 für Angestellte, A1l für Landarbeiter. Bei geringfügiger Beschäftigung: N14 (Arbeiter) bzw. N24 (Angestellte).
Beitragsgrundlage ist das Entgelt, das laut Kollektivvertrag (bzw. gesetzlichen Bestimmungen) für die jeweilige Tätigkeit vorgesehen ist.

Arbeitsrechtlich besteht Anspruch auf Sonderzahlungen, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ferialangestellte/-arbeiter unterliegen auch den Bestimmungen zur „Abfertigung NEU“. Bei einer länger als einen Monat dauernden Beschäftigung sind daher sowohl BV-Zeiten (BV = betriebliche Vorsorge) zu melden, als auch BV-Beiträge (1,53 % der Beitragsgrundlage) zu entrichten.