NEUE Förderung: Beschäftigungsbonus ab 01.07.2017 für zusätzliche neue Beschäftigungsverhältnisse!
Der Beschäftigungsbonus ersetzt 50 % der bezahlten Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) von förderungsfähigen und zusätzlichen Arbeitsverhältnissen.
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