Seit 1. März sind in jedem Wiener Gemeindebezirk flächendeckend die Kurzparkzone und das Parkpickerl eingeführt worden. Preise und Parkdauer sind für alle Bezirke vereinheitlicht. Sie gelten bis 22 Uhr, Höchstparkdauer sind 2 Stunden. In ganz Wien ist das Parken somit kostenpflichtig.

In ganz Wien? Nein, Sie haben weiterhin einige Möglichkeiten diese Kosten zu umgehen und es gibt Ausnahmen, die das Parken auch länger als 2 Stunden ermöglichen.

So kann zum Beispiel eine Parkkarte beantragt werden, wenn Sie Ihr Fahrzeug weiterhin in Betriebsnähe abstellen möchten. Mit dieser Parkkarte kann dann im Heimatbezirk für 2 Jahre auf Dauer geparkt werden. Ein Parkkleber berechtigt Sie zum Dauerparken in den flächendeckenden Kurzparkzonen Ihres Bezirkes bzw. den Bezirken, in denen Sie beim Kunden arbeiten.

Für diese Parkkleber gelten folgende Voraussetzungen:

  • Betriebsstandort im jeweiligen Bezirk (scheint am Gewerbeschein/GISA-Auszug auf)

  • Das Kfz muss auf den Betrieb zugelassen und betriebserforderlich sein

  • Es gibt keinen betriebseigenen Parkplatz am Betriebsstandort oder im Umkreis von 300 m

  • Beim ersten Fahrzeug: Es werden regelmäßige betriebserforderliche Fahrten durchgeführt

  • Bei weiteren Fahrzeugen: Es werden regelmäßige betriebserforderliche erhebliche Waren-, Material-, oder Gerätetransporte oder Servicetätigkeiten durchgeführt

  • Das Kfz muss für die wirtschaftliche Tätigkeit geeignet sein

Der Unternehmens-Tipp:
Als KMU Center Kunden mit Firmenstandort im KMU-Center können Sie den „Parkkleber“ beantragen und sind damit berechtigt im gesamten ersten Wiener Gemeindebezirk Ihr Fahrzeug zu parken.


Mehr Infos und das Antragsformular finden Sie unter:
www.wko.at/wien/parken
Telefon: 01/514 50 1040
Mail unter paken@wkw.at