Für so manche Steuerberater:in oder Unternehmensberater:in kann es mitunter ein großer Mehrwert für deren Kunden sein, wenn die Aufmerksamkeit auf mögliche Steuerersparnisse gerichtet werden kann.

Unternehmer:innen zu Steuerersparnissen zu verhelfen und die Eigenkapitalstruktur zu stärken; welche Unternehmer:in möchte das nicht? Gewinne zu „steuern“ und überhaupt Steuern zu optimieren – und das natürlich völlig legal.

Unternehmer:innen können davon profitieren, dass die Steuersparkomponente (KÖSt sowie KESt) erfüllt wird und durch die hohe Skalierbarkeit und Flexibilität dieser Lösung die Eigenkapitalbildung am Kapitalmarkt eingebunden werden kann.

Dabei kann die Risiko- und Ertragsfreudigkeit flexibel bestimmt werden. Sogar der monatliche Risikomix kann verändert werden und je nach Performance der Kapitalmärkte neu aufgestellt werden. Das gilt sowohl für das angesparte Kapital als auch für die laufenden Einzahlungen.

Bestechend ist hier durch den Wegfall der KESt auch der Zinseszinseffekt, da die Erträge nicht um 27,5% vermindert werden und das damit höhere Kapital veranlagt wird. Auch der Wechsel der Sicherheits- und Ertragsvariante erfolgt spesenfrei. Es gibt im Produkt weder Ausgabeaufschläge noch Depotgebühren oder eben eine hohe Kapitalertragssteuer.

Lediglich eine fixe, gedeckelte Kontoführungsgebühr, unabhängig von der Größe der Veranlagung.

Interessant dabei ist auch die Absicherungskomponente, wenn mehrere Eigentümer oder Gesellschafter an Bord sind oder auch nur eine Person das Unternehmen leitet.

Die Absicherung bei Ableben, eine Soforthilfe bei schwerer Krankheit und eine Prämienübernahme bei Arbeitsunfähigkeit runden diese flexible und steueroptimierte Möglichkeit für Unternehmer:innen ab.

Ein steueroptimiertes GELD-BILDUNG-KONTO inkl. Absicherung für das Unternehmen, der Unternehmer:in und deren Familie; VERMÖGENS-BILDUNG statt Vernichtung nicht zuletzt durch eine indirekte Förderung vom Staat;  das ist nur sehr, sehr wenigen Unternehmer:innen bekannt.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Lösungen, wo meistens eine regelmäßige, langfristige Einzahlung erfolgen muss, kann hier auch jederzeit Kapital entnommen werden. Das ist praktisch, wenn das Unternehmen größere Investitionen tätigen oder einfach Verlustjahre ausgleichen oder abfedern muss.

Andererseits sind auch Zusatzzahlungen steuerbegünstigt möglich, wenn es z.B. ein besonders gutes Jahresergebnis gibt.

Gehen Gesellschafter:innen-Geschäftsführer:innen dann in Pension, gibt es verschiedene begünstigte Möglichkeiten, den bis dahin angesammelten Betrag ins Privatvermögen zu transferieren und damit die Pensionslücke zu schließen.

Es ist weiters möglich über diese flexible Lösung auch nach dem Erreichen des 65. Lebensjahres weiter in der Veranlagung zu belassen.

Aus der Sicht von mittlerweile vielen informierten Unternehmer:innen sowie deren Steuer- und Unternehmensberater:innen hat diese Lösung einen weiten Zuspruch und vor allem großen zusätzlichen „Mehrwert“, im wahrsten Sinnen des Wortes.

Aus meiner Sicht (fast) ist dies Pflicht für Unternehmer:innen, die wirklich Steuern sparen wollen und gleichzeitig die Eigenkapitalstruktur kräftigen und das Finanzergebnis ausbauen möchten!

Zusammengefasst ergibt das:

  • Eigenkapitalstärkung und – aufbau
  • Finanzielle Absicherung des Unternehmens
  • Persönliche Absicherung der Unternehmer:innen
  • Steuervorteile, als indirekte Förderung vom Staat
  • Flexible Verfügungsmöglichkeiten bei Ausschüttung ins Privatvermögen
  • Erleichterte Betriebsübergabe / Unternehmensnachfolge
  • Attraktivität des Veranlagungsproduktes
  • EXKURS: Schlüsselarbeitskräfte

für Unternehmen und Unternehmer:innen über ein steueroptimiertes VOR-SORGE-KONTO inkl. Absicherung.

Mehr kostenlose und unverbindliche Infos dazu erhalten Sie von unserem Experten:

Ing. Bernhard Brunner
Vor-Sorge-Experte
+43 664 1411660 oder
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