Behördenbriefe wie RSa und RSb „schneien“ ab 1.12.2019 elektronisch in „Mein Postkorb“.

Eine digitale Brief-Revolution betrifft die heimische Wirtschaft ab dem 1. Dezember 2019. Österreichische Behörden können ab dem Zeitpunkt Schriftstücke an Unternehmen elektronisch zustellen.

Jetzt müssen Betriebe rechtzeitig vorsorgen, denn sie sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende Empfangsvoraussetzungen zu schaffen.

Ausgenommen von der neuen Regelung sind Unternehmer, die von der
Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen und keine Umsatzsteuer verrechnen und abführen.

Um für die elektronische Zustellung der Briefe gerüstet zu sein, brauchen Sie drei wichtige Online-Tools:

USP-Konto

Das Unternehmensserviceportal ist ein kostenloses Konto für Unternehmen, das viele Vorteile bringt. Es kann mittels Handysignatur eröffnet werden.

Am USP-Konto müssen Sie eine E-Mail-Adresse hinterlegen.
Wollen Sie die E-Mail-Adresse vor dem 1.12. anlegen, geht das nur über das Finanzonline Konto.

Um die behördlichen Mitteilungen rechtzeitig empfangen zu können, empfiehlt es sich die Checkliste der WKO durchzugehen.

E-Mail-Adressen Check im Unternehmensserviceportal

Sie haben bereits ein USP-Konto?

Prüfen Sie, ob eine taugliche E-Mail-Adresse des Unternehmensvertreters hinterlegt ist, der als Postbevollmächtigter zum Empfang behördlicher Schriftstücke vorgesehen ist. Der Bund stellt ab 1. Dezember 2019 Briefe elektronisch zu. Ab 2020 stellen dann auch alle anderen Behörden auf die digitale Zusendung um.

Und so funktioniert´s: Der Postbevollmächtigte des Unternehmens wird per E-Mail verständigt und kann die Zusendung dann online am USP-Konto im Bereich „MeinPostkorb“ abrufen. Der Brief kann dann auf den Computer heruntergeladen werden. Das Postfach ist sicher und kostenlos.

Sie haben im USP-Konto noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt?

Auf Ihrem Finanzonline-Konto die Einstellung auf „Elektronische Zustellung“ ändern und eine E-Mail-Adresse hinterlegen. Die Adressen, die vor dem 1. Dezember hier hinterlegt werden, werden automatisch in das USP-Konto transferiert. Direkt im USP Konto kann erst ab dem 1. Dezember eine E-Mail-Adresse angelegt werden.

USP-Konto bis 1. Dezember anlegen

Sie haben noch kein USP Konto? Damit Sie die elektronischen Briefe empfangen können, müssen Sie es bis 1. Dezember anlegen und entsprechend einstellen. Das geht über die Handysignatur.

Beginnen Sie am besten gleich damit, sich digital einzurichten, denn schon bald werden wir im Supermarkt die ersten Adventkalender sehen.

Weitere Informationen unter:

Unternehmensserviceportal (USP)
Finanzonline-Konto
Handysignatur