Auch in Zeiten von Digitalisierung und E-Mails haben die meisten von uns bereits einen Brief erhalten und auch schon versendet. Auch heute noch spielt die Post eine wesentliche Rolle für jedes Unternehmen.
Folgend ein kurzer Überblick über die relevantesten Arten von Postsendungen, welche es neben der „normalen“ Post-Zustellung gibt.

Einschreiben:
Eine eingeschriebene Sendung erhält eine eindeutige Nummer, die den Verlauf der Sendung überprüfbar macht. Eine Einschreibesendung ist durch den Postdienstanbieter pauschal gegen Verlust, Entwendung oder Beschädigung bis zu einem Wert von 75 EUR versichert. Es bietet sich an, besonders wichtige Dokumente eingeschrieben aufzugeben.

RSb-Brief:
RSb Briefe sind ausschließlich Behördenbriefe und dürfen, im Gegensatz zu einem RSa Brief, auch von anderen Personen, wie Lebenspartner oder einem Familienmitglied, entgegengenommen und unterschrieben werden.

RSa-Brief:
RSa Briefe werden ausschließlich gegen Unterschrift an den tatsächlichen Empfänger übergeben.
Man spricht dabei auch von „persönlich“ oder „zu eigenen Handen“.

Nachnahme:
Bei einer Nachnahme-Sendung handelt es sich um eine Sendung, bei der etwas bezahlt werden muss. Der Absender hat hier die Möglichkeit, einen beliebigen Wert anzugeben, welcher dann beim Empfänger vor Übergabe eingehoben wird. Der eingehobene Betrag wird im Anschluss auf ein vom Absender bereitgestelltes Bankkonto überwiesen.

Wertsendungen:
Wenn eine Sendung einen Wert von 75,- EUR übersteigt muss diese als Wertsendung mit speziellen Wertbrief-Kuverts angegeben werden. Typische Inhalte hierzu sind Bankomatkarten, Schmuck, Bargeld und wertvolle Dokumente. Ab einen Wert von 1.500 EUR muss diese betreffende Sendung „versiegelt“ werden.