Am Anfang stand eine Idee – am Ende ein blutjunges Unternehmen!

Ein Einzelunternehmen zu gründen war noch nie einfacher.
Nutzen Sie dieses sieben-Schritte-Programm für Ihren Weg in die Selbstständigkeit. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich jedem Gründer das Gründerservice der Wirtschaftskammer wärmstens empfehlen. Es besteht sogar die Möglichkeit vor Investitionen bereits Förderungen zu beantragen.

1. Gründungs-, Finanzierungs- und Rechtsberatung

Das Gründerservice der WKO und/oder deren Fachabteilungen bzw. Fachgruppen stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite. Gründen Sie in Wien, dann nutzen Sie die geförderte Unternehmensberatung der WK Wien.  Auf die gewerbliche Abklärung ist insbesondere zu achten, eventuell benötigen Sie eine Betriebsanlagengenehmigung.

Im Zuge dieser Beratung ist auch die Geschäftsadresse zu klären. Eventuell können Sie aufgrund Ihrer Wohnverhältnisse (z.B. Gemeindewohnung, Genossenschaftswohnung) Ihr Unternehmen nicht auf Ihrer Wohnadresse gründen.

2. Erklärung der Neugründung (NeuFöG)

Lassen Sie sich das hierfür vorgesehene Formular (NeuFö 2) von der WKO ausstellen.  Bestimmte Abgaben, Beiträge und Gebühren im Zusammenhang einer Neugründung werden dadurch nicht erhoben. Aufgrund der Gewerberechtsnovelle 2017 ist dadurch auch die Gewerbeanmeldung gebühren-frei.

3. Gewerbeanmeldung

Der einfachste Weg der Gewerbeanmeldung erfolgt durch die elektronische Gewerbeanmeldung, die Sie einfach im Gründerservice oder den Bezirks- und Regionalstellen der WKO vornehmen können. Das fachkundige Personal der WKO leitet Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung.

Folgende Unterlagen sind hierfür vorzuweisen:

  • Reisepass
  • Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes (amtlich beglaubigt übersetzt) für Personen, die nicht oder weniger als fünf Jahre in Österreich wohnhaft sind
  • Nachweis der Befähigung (z.B. Meister- bzw. Befähigungsprüfzeugnis, Schul- oder Arbeitszeugnisse) oder festgestellte individuelle Befähigungen – ausgenommen bei freien Gewerben – hierfür benötigen Sie keinen Befähigungsnachweis
  • Niederlassungsnachweis bzw. Aufenthaltserlaubnis zu selbstständigen Erwerbszwecken bei Nicht-EU-Bürgern

Sie erbringen den Befähigungsnachweis nicht selbst, sondern setzen einen gewerblichen Geschäftsführer ein – Achtung, dieser muss mind. 20 Wochenstunden im Betrieb beschäftigt sein!

Folgende Unterlagen sind für Sie vorzuweisen:

  • Reisepass
  • Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes (amtlich beglaubigt übersetzt) für Personen, die nicht oder weniger als fünf Jahre in Österreich wohnhaft sind
  • Niederlassungsnachweis bei Nicht-EU-Bürgern

Für Ihren gewerberechtlichen Geschäftsführer benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Reisepass
  • Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes (amtlich beglaubigt übersetzt) für Personen, die nicht oder weniger als fünf Jahre in Österreich wohnhaft sind
  • Bestätigung der Sozialversicherung über die Anmeldung als Arbeitnehmer für mind. 20 Wochenstunden beim Gewerbeanmelder
  • Nachweis der Befähigung (z.B. Meister- bzw. Befähigungsprüfzeugnis etc.)
  • Erklärung des gewerberechtlichen Geschäftsführers über seine Tätigkeiten im Unternehmen in Form eines Formulars, dies finden Sie auf https://www.gruenderservice.at/site/gruenderservice/wien/Einverstaendniserklaerung-gewGF.pdf

Bitte beachten Sie, dass weder der Gewerbeanmelder noch der gewerberechtliche Geschäftsführer von der Gewerbeausübung ausgeschlossen sein dürfen. (gem. § 13 Gewerbeordnung)

4.Gebietskrankenkasse (GKK)

Mitarbeiter müssen vor deren Einstellung (Beginn der Tätigkeit) bei der zuständigen GKK angemeldet werden. Einen gewerberechtlichen Geschäftsführer müssen Sie vor der Gewerbeanmeldung bei der GKK anmelden. Dies kann mit der Wirksamkeit der Gewerbeanmeldung erfolgen.

5. Gewerbliche Sozialversicherung

Die Meldung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ist während des ersten Monats nach der Gewerbeanmeldung erforderlich. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung durch die WKO und/oder der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgt die Meldung an die Sozialversicherung automatisch.

6. Finanzamt

Während des ersten Monats der gewerblichen Tätigkeit melden Sie Ihre Tätigkeit beim Finanzamt an und beantragen eine Steuernummer. Falls Sie Ihre Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde vorgenommen haben, leitet diese die Anzeige an das Finanzamt weiter.

7. Gemeinde/Stadt

Bei üblicherweise nicht in Wohnungen/Wohnhäusern ausgeübten Tätigkeiten (z.B. Handel, Handwerk, Gastgewerbe) brauchen Sie für den gewählten Betriebsstandort eine entsprechende Flächenwidmung (Widmung) und Baubewilligung (Benützungsbewilligung).

Mitarbeiter müssen der Gemeinde bzw. Stadt gemeldet werden. Für diese fällt die Kommunalsteuer an.


Ein Unternehmen zu gründen ist eine hervorragende Gelegenheit für Menschen, die unabhängig arbeiten wollen und bereit sind, sich überdurchschnittlich einzusetzen. Neue Unternehmen geben der heimischen Wirtschaft wichtige Impulse und schaffen neue Arbeitsplätze. Somit sind sie ein bedeutender Wachstumsmotor. Österreich braucht Sie, Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer.